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    Barrierefreiheitserklärung

    Erklärung zur Barrierefreiheit für Dienstleistungen

    Im Rahmen unserer Barrierefreiheitserklärung möchten wir Ihnen einen Überblick über den Stand der Vereinbarkeit der unten beschriebenen Dienstleistung(en) mit den Anforderungen der Barrierefreiheit nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der Verordnung zu diesem Gesetz (BFSGV) geben.
     

    Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für unsere Webseite.

    1. Angaben zum Dienstleistungserbringer

    s. Impressum

    2. Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung

    Reisebürowebseite mit Kontaktfunktion und Reiseangeboten für Pauschal-, Nur-Hotel-Reisen und weiteren Reiseprodukten.

    3. Erläuterungen zur Durchführung der Dienstleistung

    Über unsere Webseite bieten wir Pauschal-, Nur-Hotel-Reisen und weitere Reiseprodukte an. Über eine Eingabemaske können Sie als Besucher der Webseite Ihr gewünschtes Reiseziel, den Abflughafen, Reisezeittraum und -dauer sowie die Anzahl der Reisenden angeben und sich auf Basis dessen passende Reiseangebote anzeigen lassen bzw. diese von uns per E-Mail erhalten. Nach Überprüfung der Verfügbarkeit eines konkreten Angebots, kann dieses über unser Reisebüro gebucht werden.

    4. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

    Die oben genannte Dienstleistung ist teilweise mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vereinbar.

    Folgende Teile/Inhalte/Funktionen der Dienstleistung sind nicht barrierefrei:

    • Interaktive Steuerelemente sind verschachtelt
    • Nicht alle Links beinhalten einen wahrnehmbaren Text
    • Nicht alle Formularelemente werden von alternative Ein- und Ausgabegeräten unterstützt
    • Zoomen und Skalieren nicht überall aktiviert
    • Farbkontraste zum Teil nicht ausreichend
    • Bestimmte ARIA-Rollen müssen spezifische, untergeordnete Kind-Rollen enthalten
    • <form>-Elemente müssen eine Beschriftung haben

    Ein Relaunch der Webseite findet in Q4 2025 statt und behebt die Barrieren.

    Die Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit beruht auf unserer Selbsteinschätzung.

    5. Kommunikationswege, über die man Mängel bzgl. der Barrierefreiheit kommunizieren kann:

    s. Kontaktdaten Impressum oder Kontaktformular auf der Webseite

    6. Zuständige Marktüberwachungsbehörde

    Die Länder haben sich dafür entschieden, eine gemeinsame Marktüberwachungsbehörde zu gründen. Diese soll als neue Anstalt des öffentlichen Rechts zum 28. Juni 2025 in Magdeburg ihre Arbeit aufnehmen. Erforderlich hierfür ist die Ratifikation des Staatsvertrages zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz durch alle Bundesländer. Alle Länder schaffen derzeit die hierfür notwendigen Voraussetzungen. Hier finden Sie die derzeitigen Kontaktdaten der Marktüberwachungsbehörde:

    Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen

    7. Erstellung der Barrierefreiheitserklärung

    Datum der Erstellung der Barrierefreiheitserklärung: 10.06.2025
    Datum der letzten Überprüfung der o. g. Leistungen hinsichtlich der Anforderungen zur Barrierefreiheit: 10.06.2025

     


     

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